- verbindlich
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ver|bind|lich [fɛɐ̯'bɪntlɪç] <Adj.>:1. persönliches, freundliches Entgegenkommen zeigend, spüren lassend:verbindliche Worte; er lächelte verbindlich.2. durch eine bindende Zusage, Erklärung festgelegt; eine Verpflichtung, ein Versprechen enthaltend:eine verbindliche Zusage; das Abkommen wurde für verbindlich erklärt.Syn.: ↑ bindend, verpflichtend.* * *
ver|bịnd|lich 〈Adj.〉2. verpflichtend (Zusage)● ein \verbindliches Abkommen; \verbindlichen, \verbindlichsten Dank!; \verbindliche Verpflichtungen eingehen; \verbindlich, \verbindlichst danken; \verbindlich lächeln; er ist sehr \verbindlich* * *
ver|bịnd|lich <Adj.>:1. in einer Art, die das Gefühl persönlichen Entgegenkommens verbreitet, freundlich, liebenswürdig:-e Worte;eine -e Geste;v. lächeln.2. bindend, verpflichtend:eine -e Zusage, Erklärung, Abmachung;eine allgemein -e Norm.* * *
ver|bịnd|lich <Adj.>: 1. in einer Art, die das Gefühl persönlichen Entgegenkommens verbreitet, freundlich, liebenswürdig: -e Worte; eine -e Geste; Statt -er Unterhaltung gibt es mit ihm sofort Streit (Kronauer, Bogenschütze 326); Ein mittelgroßer, schlanker Herr, bescheiden, charmant, v., meist mit einem Lächeln auf den Lippen (Danella, Hotel 297); v. lächeln; Er erwiderte geschickt und v. (Bieler, Mädchenkrieg 250). 2. bindend, verpflichtend: eine -e Zusage, Erklärung, Abmachung; eine allgemein -e Norm; natürlich muss ich ... v. wissen, was eigentlich gebaut werden soll (Freie Presse 3. 1. 90, 3).
Universal-Lexikon. 2012.